Erb- und Testamentsrecht

Wir stellen sicher, dass Ihr Testament wirklich Ihrem letzten Willen entspricht und dass dieser nicht aufgrund von Unachtsamkeit oder Formfehlern rechtsunwirksam oder missverständlich ist. Wir helfen Ihnen nicht nur, alle Fragen zu beantworten, sondern auch die richtigen Fragen zu stellen, um Sie insbesondere vor ungewollten steuerlichen Nachteilen sowie vor allfälligen kostspieligen Erbschaftsstreitigkeiten zu bewahren.

 

Für Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Rechtsauskunft gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.

Wir errichten für Sie:

  • Testamente
  • letztwillige Anordnungen in Form von Vermächtnissen
  • Erbverträge
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsverträge

Selbstverständlich übernehmen wir auf Ihren Wunsch Ihre letztwillige Verfügung in Verwahrung. Dadurch ist diese vor Verlust oder unbefugtem Zugriff geschützt. Die bei uns errichteten bzw. hinterlegten letztwilligen Anordnungen werden beim Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer gemeldet.

Dieses elektronisch geführte Register enthält nicht die letztwillige Verfügung oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Der bei Ableben des Testamentserrichters zuständige Notar als Gerichtskommissär prüft später, ob im Zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Testamentserrichters gespeichert ist.

Wir beraten Klienten darüber hinaus in sämtlichen Fragen des Erbrechtes, insbesondere bei der Gestaltung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen.

 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.

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