Verlassenschaftsabhandlungen

Für Fragen zu diesem Rechtsgebiet stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Rechtsauskunft gerne zur Verfügung. Bitte klicken Sie hier.

Als vom zuständigen Gericht bestellter Gerichtskommissäre im Verlassenschaftsverfahren führen wir alle wichtigen Verfahrensschritte für Sie durch, wie

  • Todesfallaufnahme
  • Entgegennahme der Erbantrittserklärungen
  • Vermögensaufteilung
  • Mitwirkung und Beratung bei Erbübereinkommen

Wir klären als Gerichtskommissäre alle Verfahrensbeteiligten objektiv und umfassend über deren jeweiligen Rechte und Pflichten auf und wahren Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren.

Im Auftrag der Erben führen wir auch die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer  für die im Nachlass vorhandenen Liegenschaften und das Verlassenschaftsergebnis im Grundbuch durch.

 

In diesem Zusammenhang bieten wir Ihnen auch eine kostenlose Erstauskunft an. Über Wunsch werden auch Kostenanbote gestellt.



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